Dr. med. univ. Eva Pusch

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe                              Ärztin für Allgemeinmedizin                                                  Privatordination / Wahlärztin

Herzlich Willkommen in meiner Ordination!


Aktuelles !!!

Gerne nehmen wir noch neue Patientinnen auf, wir bitten um Verständnis, daß für planbare Vorsorgeuntersuchungen eine Wartezeit von ca. 6 Wochen in Kauf genommen werden muß. Für dringende Notfälle finden wir immer eine Lösung und einen Platz im Rahmen unserer Möglichkeiten.


Während der Ordinationszeiten sind wir telefonisch für Terminvereinbarungen für Sie erreichbar.
Alternativ ist es auch möglich uns ein Mail (Namen, Telefonnummer und Ihrem Anliegen)
an "
gynoffice@dr-eva-pusch.com" für die Terminvereinbarung zu senden.
Wir melden uns in jedem Fall aber spätestens am nächsten Ordinationstag bei Ihnen.
Recht herzlichen Dank im Vorau
s!



Geburtsbegleitungen im Sanatorium werden seit 2021 nicht mehr angeboten!


Der Besuch beim Frauenarzt, stellt für viele Patientinnen etwas Besonderes dar. Neben der fachlichen Kompetenz, kann ich Ihnen als Wahlärztin sowohl eine intensive menschliche Zuwendung, als auch die dafür nötige Zeit und ein angenehmes diskretes Umfeld bieten.

Helfen Sie uns, einen reibungslosen Ablauf einhalten zu können. Kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin. Geben Sie bitte Terminabsagen rechtzeitig -am Besten 24 Stunden vorher via Mail (gynoffice@dr-eva-pusch.com) bekannt, damit Patientinnen von der Warteliste auch eine Chance bekommen. Sollten Sie zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, behalten wir uns vor, Ihnen ein Ausfallshonorar in Rechnung zu stellen.


Wahlarzt bedeutet:

Versicherte aller Krankenkassen, können die zuvor bei mir bezahlte Honorarnote, bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse zur anteiligen Kostenübernahme einreichen. Leistungen aus dem Bereich Verhütung und Kinderwunsch, werden von den Sozialversicherungsträgern nicht rückerstattet und sind daher Privathonorare. Näheres finden Sie unter der Rubrik Leistungen.


Für ÖGK- (Österreichische Gesundheitskasse) bzw. SVA (Sozialversicherung der gewerbl. Wirtschaft)- Versicherte werden die Rechnungen umgehend nach der Bezahlung von uns für Sie beim Versicherungsträger eingereicht. Ab Juli 2024 soll dies auch für BVA Versicherte möglich sein.

Zahlungsarten: Barzahlung und mit Bankomatkarte bzw. Kreditkarte



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